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Anlage 1 zur Beitrags- und Gebührenordnung des Imkervereins

Aichach e.V. vom 25.09.2022 

 

1.Beiträge und Arbeitsdienste ab dem 01.01.2023 

 

 

1.    Grundbeitrag 

 

Der Jahresbeitrag in Höhe von 60 Euro wird zum Jahresanfang per Bankeinzug eingezogen. 

   

2.    Arbeitsdienste   

 

Die Anzahl der jährlich zu leistenden Arbeitsstunden bis einschließlich 24. Dezember beträgt 8 Stunden

 

Der Stundensatz wird gemäß der Mitgliederversammlung vom 25.09.2022 mit ___8____Euro festgelegt.  

 

Mitglieder können die Erbringung von Arbeitsdiensten durch die Leistung eines Geldbetrages (Abgeltungsbetrag) in Höhe der nicht geleisteten Arbeitsstunden abwenden. Dieser Abgeltungsbetrag wird per Bankeinzug eingezogen, sofern für das Mitglied keine Arbeitsdienstnachweise bis zum 24. Dezember des laufenden Geschäftsjahres vorliegen.  


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